CARTV Logistics – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CARTV GmbH, München, für die CARTV logistics Plattform
Präambel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) beinhalten die Grundregeln für die Nutzung der elektronischen Plattform CARTV logistics durch Parteien, welche Fahrzeuge oder andere Wirtschaftsgüter transportieren lassen bzw. transportieren wollen.
Mit CARTV logistics steht eine europaweite Frachtenbörse für Fahrzeuge und andere Wirtschaftsgüter zur Verfügung. Es handelt sich um eine reine Vermittlungsplattform, welche dazu dient, Nutzer der Plattform, ohne weitere rechtliche Beteiligung der CARTV GmbH zusammenzuführen.
§ 1 Die CARTV logistics Plattform
1.1. Der Betreiber der CARTV logistics Plattform (im Folgenden: „Plattform“) und Verwender dieser AGB ist die CARTV GmbH, Bayerwaldstraße 9, 81737 München.
1.2. Die „Nutzer“ der Plattform sind gemeinsam alle Parteien, die Fahrzeuge oder andere Wirtschaftsgüter (im Folgenden: „Transportgegenstand“) transportieren lassen wollen oder diese transportieren wollen. Die Partei, die Transportgegenstände transportieren lässt, wird, im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet, und die Partei, die Transportgegenstände zu transportieren beabsichtigt, wird im Folgenden als „Spediteur“ bezeichnet.
1.3. Geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften können als Nutzer der Plattform handeln.
1.4. Mittels der Plattform können Auftraggeber Aufträge für den Transport von Transportgegenständen in die Plattform einstellen und Spediteure können daraufhin Angebote für den Transport abgeben.
1.5. Bei der Plattform handelt es sich um einen neutralen Marktplatz, auf dem Auftraggeber und Spediteure zum Zweck des Abschlusses von Transportverträgen zusammenfinden können.
§ 2 Zulassung zur Nutzung der Plattform und Abschluss des Nutzungsvertrages
2.1. Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist, dass der jeweilige Nutzer sich bei der CARTV GmbH angemeldet hat und zugelassen wurde. Mit der Anmeldung gilt die Zustimmung des Nutzers zu diesen AGB als erteilt und es kommt ein Vertrag zwischen der CARTV GmbH und dem Nutzer über die Nutzung der Plattform (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) zustande. Die Kosten für Anmeldung und Zulassung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisübersicht.
2.2 Spediteure, die die Plattform nutzen, betätigen hiermit, dass sie die von ihnen angebotene Dienstleistung ausführen können und rechtlich dürfen. Es besteht weder für den Auftraggeber noch für den Spediteur ein Anspruch auf Zulassung als Nutzer der Plattform gegen die CARTV GmbH.
2.3. Weitere Voraussetzung für die Zulassung als Spediteur ist es, dass der Spediteur die Erklärung zur „Geheimhaltung & Kundenschutz für über CARTV logistics vermittelte Transporte“ unterzeichnet.
2.4. Sofern die CARTV GmbH aufgrund einer Anmeldung einen Nutzer zulassen möchte, eröffnet die CARTV GmbH für diesen Nutzer ein CARTV logistics-Nutzungskonto unter Zuweisung einer Vertragsnummer; damit kommt ein Nutzungsvertrag zustande.
§ 3 Abschluss der Transportverträge zwischen Auftraggebern und Spediteuren
3.1. Die CARTV GmbH ist nicht als Partei an Transportverträgen beteiligt; Transportverträge werden ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur abgeschlossen.
3.2. Die Einstellung eines Transportwunsches des Auftraggebers in die Plattform stellt kein Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an Spediteure zur Abgabe von Angeboten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es besteht kein Anspruch des Höchstbietenden auf Zuschlag.
3.3. Der Transportvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot eines Spediteurs auswählt und der Spediteur den Auftrag bestätigt. Der Auftraggeber wählt Angebote nach eigenem und alleinigem Ermessen aus.
3.4. Die Annahme eines Angebots ist für den Auftraggeber bindend. Ein Rücktritt vom Transportvertrag ist nur mit Einwilligung des Spediteurs möglich. Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber werden 25% des angebotenen Nettotransportpreises als Stornogebühren fällig. Ein Rücktritt des Spediteurs ist nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in §§ 323, 324, 326 BGB möglich.
3.5. Wenn es sich bei dem Transportgegenstand um ein Fahrzeug handelt, so sollen der Auftraggeber und der Spediteur eine Regelung dazu treffen, ob und ggf. welche Fahrzeugpapiere von dem Transportauftrag umfasst sein sollen.
§ 4 Pflichten und Haftung
4.1. Pflichten und Haftung der CARTV GmbH
4.1.1. Die CARTV GmbH betreibt die Plattform im Rahmen des aktuellen Stands der Technik ohne Verpflichtung zur kontinuierlichen Aktualisierung. Die CARTV GmbH darf den Betrieb der Plattform zeitweilig einschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen oder Wartungsarbeiten erforderlich oder angezeigt ist.
4.1.2. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der Plattform behindert, werden diejenigen Nutzer, die aktuell Transportwünsche bzw. Angebote eingestellt haben, nach Möglichkeit in geeigneter Weise informiert.
4.1.3. Die CARTV GmbH übernimmt keine Haftung für den Zustand und die Beschaffenheit der in die Plattform zum Transport eingestellten Transportgegenstände. Die Angaben zu den eingestellten Transportgegenständen beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Für die Angaben des Auftraggebers übernimmt die CARTV GmbH keine Gewähr. Dies gilt insbesondere für Angaben über den Zustand eines Kraftfahrzeugs oder dessen Ausstattungsmerkmale wie Zubehör oder Extras.
4.1.4. Die CARTV GmbH übernimmt keine Haftung für Angaben der Spediteure. Angaben der Spediteure über Lizenzen Versicherungen, Registrierung, Mitgliedschaften oder ihren Handelsverband oder sonstige Angaben eines Spediteurs im Zusammenhang mit dem Transportvertrag oder dessen Anbahnung durch die Plattform, werden von der CARTV GmbH nicht geprüft und diese übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
4.1.5. Falls es sich bei dem Transportgegenstand um ein Kraftfahrzeug handelt, so haftet die CARTV GmbH nicht für eventuell im Innenraum befindliche persönliche Gegenstände des Eigentümers oder Halters oder sonstiger Personen.
4.1.6. Die CARTV GmbH leistet gegenüber dem Auftraggeber keine Gewähr für die Eignung, Zuverlässigkeit oder Leistung des Spediteurs (mit Ausnahme des Vorliegens einer gültigen Erlaubnis gemäß § 2.2. Satz 1 dieser AGB).
4.1.7. Die CARTV GmbH steht weder für die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Spediteur noch für die Erfüllung sonstiger vertraglichen oder gesetzlichen gegenseitigen Verpflichtungen von Nutzern ein.
4.1.8. Als generelle Haftungsregelung gilt unter Beachtung der vorstehenden speziellen Bestimmungen, dass die CARTV GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der CARTV GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet.
4.2. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
4.2.1. Der Auftraggeber darf Transportgegenstände nur dann zum Transport bereitstellen, wenn er Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer dieser Transportgegenstände ist oder der Transport mit Zustimmung des Berechtigten erfolgt.
4.2.2. Der Auftraggeber darf keine Transportgegenstände zum Transport bereitstellen, deren Transport auf der Straße verboten ist oder nur unter Beachtung besonderer Sicherheitsvorkehrungen erlaubt ist. Insbesondere darf der Auftraggeber keine Gefahrgüter, Gefahrstoffe, Chemikalien, Betäubungsmittel, Sprengstoffe, Waffen oder sonstige Transportgegenstände, deren Besitz oder Transport verboten ist oder für den Spediteur oder im Straßenverkehr oder für die Öffentlichkeit eine über die normale Gefahr im Straßenverkehr hinausgehende Gefahr darstellen können.
4.2.3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Fotografien, Zeichnungen, Beschreibungen und Dokumentationen frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen, und allen sonstigen etwaigen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen entsprechen.
4.2.4. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Angaben zu den Transportgegenständen, die er zum Transport bereitstellt.
4.2.5. Der Auftraggeber stellt die CARTV GmbH von Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sich aus fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung seiner vertraglichen, neben- oder nachvertraglichen Pflichten (insbesondere seiner Pflichten aus § 4.2.2. dieser AGB) sowie außervertraglichen Sorgfaltspflichten ergeben, frei.
4.2.6. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu transportierenden Transportgegenstände an ihrem Standort frei zur Abholung bereit sind, d.h. sämtliche eventuelle Stand- bzw. Abschleppkosten oder sonstige Kosten beglichen sind.
4.2.7. Sofern der Auftraggeber ein Fahrzeug über die Plattform transportieren lässt, welches über CARTV/All4you erworben wurde, so gilt die Standkostenregelung in den AGB von CARTV (ab dem 6. Tag nach Vertragsunterzeichnung bei All4you bzw. Verkäufer gehen zu Lasten des Käufers).
4.3. Pflichten und Haftung des Spediteurs
4.3.1. Der Spediteur verpflichtet sich, die Transportgegenstände innerhalb der vorgegebenen Frist an dem im Transportvertrag bezeichneten Standort abzuholen oder abholen zu lassen und für den Auftraggeber an die im Transportvertrag angegebene Lieferanschrift zu überbringen.
4.3.2. Ist dem Spediteur eine Abholung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht möglich, so ist er dazu verpflichtet, unverzüglich die CARTV GmbH und den Auftraggeber unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
4.3.3. Wird der Transportgegenstand von dem Spediteur nicht innerhalb der vereinbarten Abholungsfrist abgeholt, so ist der Spediteur zur Zahlung einer Konventionalstrafe an die CARTV GmbH in Höhe von 50,00 EUR verpflichtet. Eventuell durch die Verzögerung anfallende Standkosten sind von dem Spediteur bei Abholung direkt zu entrichten. Der vereinbarte Abholungstermin gilt als Fixtermin; holt der Spediteur den Transportgegenstand nicht innerhalb dieser Abholungsfrist ab, so ist der Auftraggeber dazu berechtigt, den Transportgegenstand erneut auf der Plattform einzustellen oder ein bereits vorliegendes Angebot eines anderen Spediteurs anzunehmen.
4.3.4. Weitergehende Ansprüche der CARTV GmbH, des Auftraggebers oder Dritter bleiben unberührt.
4.3.5. Die CARTV GmbH behält sich das Recht vor, zum Schutz anderer Auftraggeber einen Spediteur bei wiederholtem Verstoß gegen dessen Pflichten von der Plattform auszuschließen.
4.3.6. Der Spediteur oder die von ihm mit der Abholung beauftragte Person hat den Transportgegenstand nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort auf erkennbare Abweichungen von den Angaben des Auftragstellers zu überprüfen. Weicht der tatsächliche Zustand des Transportgegenstandes von den Angaben des Auftraggebers oder einer Beschreibung auf der Plattform ab, so hat der Spediteur oder die von ihm mit der Abholung beauftragte Person ein Übergabeprotokoll unter genauer Bezeichnung der Abweichungen oder eventueller Schäden anzufertigen und vom Auftraggeber oder von der von dem Auftraggeber mit der Bereitstellung des Transportgegenstandes beauftragten Person unterschreiben zu lassen. Dem Übergabeprotokoll sind Fotografien mit einer Auflösung von mindestens 3.2 Megapixeln beizufügen. Vordrucke für das Übergabeprotokoll können über die Plattform bezogen werden.
4.3.7. Der Spediteur stellt sicher, dass er ganzjährig zu den üblichen Geschäftszeiten (Mo. -Fr. 09.00 – 17.00 Uhr) erreichbar ist. Ist der Spediteur nicht erreichbar, hat er vor Abwesenheit gegenüber der CARTV GmbH eine Vertretung zu benennen.
§ 5 Versicherung / CMR / ADSp
5.1. Der Spediteur ist dazu verpflichtet, für Versicherungsschutz nach den Bestimmungen CMR mit einer Höchsthaftungsgrenze von mindestens 300.000,00 EUR zu sorgen. Artikel 29 der CMR Convention vom 19.05.1956 findet Anwendung. Für Schäden aus fehlender Versicherungsdeckung haftet der Spediteur. Jegliche Änderungen des Versicherungsschutzes sind der CARTV GmbH unverzüglich mitzuteilen.
5.2. Der Transportvertrag unterliegt den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils geltenden Fassung.
§ 6 Lademittel
Europaletten sind bis auf Widerruf generell zu tauschen. Bei Nichttausch ist die CARTV GmbH umgehend zu verständigen, um reagieren zu können. Einwendungen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht anerkannt werden.
§ 7 Reklamationen
Reklamationen des Auftraggebers nach Ablieferung des Transportgegenstandes sind dem Spediteur gegenüber unverzüglich geltend zu machen, d.h. entweder unmittelbar am Ort der Ablieferung oder in Falle verdeckter Schäden innerhalb von max. 3 agen
§ 8 Kündigung des Vertragsverhältnisses
Der Nutzungsvertrag kann von der CARTV GmbH und von jedem Nutzer jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Davon unberührt bleiben die gegenseitigen Pflichten von Auftraggebern und Spediteuren aufgrund der von ihnen abgeschlossenen Transportverträge, soweit diese noch nicht erfüllt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Abwicklung von der in Anspruch genommenen CARTV logistics-Dispo, deren Kosten dem Spediteur nachträglich in Rechnung gestellt werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Geltungsbereich
9.1.1 Diese AGB gelten ausnahmslos für alle Nutzer der von der CARTV GmbH betriebenen Plattform.
9.1.2. Jeglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nutzern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten die CARTV GmbH selbst dann nicht, wenn ihnen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen wird oder der Nutzer für den Widerspruch gegen seine AGB eine besondere Form vorgesehen hat. Abweichende AGB der Nutzer sowie Nebenabreden sind der CARTV GmbH gegenüber nur dann wirksam, wenn die CARTV GmbH sie schriftlich bestätigt hat.
9.2. Änderungen
Die CARTV GmbH kann dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser AGB vorschlagen. Solche Änderungsvorschläge werden dem Nutzer spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail zugeschickt. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er nicht gegenüber der CARTV GmbH per E-Mail vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen diese Änderungen ablehnt. Wenn der Nutzer mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden ist, so hat er bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ein fristloses und kostenfreies Sonderkündigungsrecht. Die CARTV GmbH weist den Nutzer mit der Nachricht über die vorgeschlagenen Änderungen auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und das Sonderkündigungsrecht hin und veröffentlicht die geänderten AGB auf der Plattform.
9.3. Teilunwirksamkeit
9.3.1. Sollte eine Bestimmung des Nutzungsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit seiner übrigen Bestimmungen.
9.3.2. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung des Nutzungsvertrages soll an deren Stelle diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten 9.3.3. Die Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit dieser AGB regelt § 306 BGB.
9.4. Anwendbares Recht
Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt deutschem Recht, ggf. einschließlich der zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des EU-Mitgliedstaates, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Nutzer sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.
9.5. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Recht der CARTV GmbH, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers Klage zu erheben, bleibt unberührt.
Diese AGB gelten ab dem 05.12.2023.
Servicezeiten CARTV Logistics:
Montag – Freitag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
+49 89 63 02 09 – 331